Honorar

Ein vertrauensvoller und geschützter Rahmen ist die Grundlage jeder guten Zusammenarbeit.

Damit Sie von Anfang an Klarheit haben, möchte ich Ihnen hier einen kurzen Überblick geben.

Meine Arbeit basiert auf einer wissenschaftlich fundierten und vielseitigen Ausbildung, u.a.:

 

Dieses breite Fundament ermöglicht es mir, individuell und flexibel auf Ihre persönliche Situation einzugehen - sei es in der Einzeltherapie, in der Paartherapie oder in Familien- bzw. Mehrpersonensettings.

 

 

Qualitätssicherung

Mir ist es wichtig, Ihnen jederzeit eine fachlich fundierte und verantwortungsbewusste Begleitung anzubieten. 

Daher nehme ich regelmäßig (mehrfach im Jahr) an Fort- und Weiterbildungen teil und nutze Interversionen & Supervisionen, um meine Arbeit kontinuierlich zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

HONORAR - DETAILS 

psychosoziale Beratung Erwachsene
(ab 18 Jahren)

je  Sitzung (ca. 60 Minuten) 

80 Euro 

(Psycho-) Therapie Erwachsene
(ab 18 Jahren)

je  Sitzung (ca. 60 Minuten) 

80 Euro 

Coaching

 je Sitzung (ca. 60 Minuten) 

80 Euro

Paketpreise:

5x   Coaching - 380 €

10x Coaching - 760 €

Paarberatung/
-therapie

 je Sitzung (ca. 90 Minuten) 

150 Euro

Eltern-/
Familien-
beratung

je Sitzung (ca. 60 - 90 Minuten) 

abhängig  von der Personenzahl, bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf

homöopathische Begleitung (ergänzend)

je Sitzung (ca. 30 Minuten)

50 Euro 

Online - Therapie

es gelten dieselben Preise wie in Präsenz

Gruppen-Therapie

in Planung 

Sprechen Sie mich gerne an.

für Unternehmen:
externe psychosoziale Mitarbeiter-beratung (EAP)
&
betriebliche Gesundheitsförderung

Sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Team.

Damit Sie sich auf sich konzentrieren können – nicht auf den Preis

Für alle Angebote in meiner Praxis – psychologische Beratung, systemische Beratung, Coaching und Therapie – berechne ich ein einheitliches Honorar von

80 € pro Sitzung (ca. 60 Minuten)

für Einzeltermine. 

Diese klare Struktur soll für Sie maximale Transparenz schaffen.
Unabhängig davon, ob Sie ein Anliegen aus dem privaten, beruflichen oder familiären Bereich mitbringen oder ob wir therapeutisch arbeiten:
Sie erhalten denselben professionellen Rahmen, dieselbe Aufmerksamkeit und denselben geschützten Raum.

Warum ein einheitliches Honorar?

Viele Menschen sind unsicher, ob ihr Thema „Beratung“, „Coaching“ oder „Therapie“ ist.
Damit Sie nicht lange überlegen müssen, was für Sie „richtig“ ist, gilt bei mir:

👉 Wir schauen gemeinsam, welche Form der Unterstützung zu Ihrem Anliegen und Ihrer aktuellen Situation passt – das Honorar bleibt dabei gleich.

Sie können sich so ganz auf sich selbst konzentrieren, ohne über Preise nachdenken zu müssen.

Ermäßigungen

Es ist mir wichtig, dass Hilfe nicht an finanziellen Grenzen scheitert. Wenn Sie sich in einer monetär belastenden Lebensituation befinden (z.B. Studierende, Azubis ...), sprechen Sie mich gerne an - wir finden gemeinsam eine Lösung. 

Zeit für SIE 

In meiner Praxis sind Sie Selbstzahler, privat- oder zusatzversichert. Es ist sinnvoll, vor Behandlungsbeginn die vertraglich vereinbarte Erstattung mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Leistungen i.d.R. nicht (bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Informationen).

Um  eine bestmögliche Begleitung und Unterstützung zu gewährleisten, bereite ich die Sitzungstermine vor und selbstverständlich auch nach. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Akutsprechstunde anbieten kann. 

Termine daher nur nach vorheriger Vereinbarung.  

Unter Kontakt finden Sie verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Wissenswertes zum Thema psychologische Beratung/
Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)

Steuererklärungen

 

Die Rechnungen können Sie im Nachhinein in der Steuererklärung unter "Sonderausgaben" oder "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. 

Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.
 

Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

 

In einigen Fällen kann eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V im Rahmen des Ermessens ganz oder für Teilbeträge möglich sein

Um die Kostenerstattung zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse mit Hinweis auf den o.g. Paragraphen. 

Bitte beachten Sie, dass die meisten Sachbearbeiter/innen diesen Abrechnungsmodus nicht kennen! Stellen Sie einen "Antrag auf Kostenerstattung auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V" und belegen anhand von Telefonprotokollen Ihre Anfragen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten und die dabei genannten Wartezeiten. 

 

Einen Versuch ist es wert!

 

 

Der Vollständigkeit halber: Aus dieser Information kann kein Rechtsanspruch mir gegenüber abgeleitet werden! 

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beantragung liegt bei Ihnen.

 

 

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